Kein Mensch beschäftigt sich gerne mit der eigenen Bestattungsvorsorge. Allerdings kann es durchaus sinnvoll sein, sich und seine Angehörigen vor dem eigenen Tod abzusichern.
Hier kommt als Erstes der finanzielle Aspekt zum Tragen. Hier kann im Vorfeld in Form von Treuhand dafür gesorgt werden, dass im Moment des Trauerfalls die gesamte Bestattung mit allen anfallenden Kosten bereits abgesichert ist und somit keine finanziellen Schwierigkeiten entstehen und die Hinterbliebenen entlastet werden.
Als zweiter Punkt ist der Ablauf der Beerdigung an sich zu nennen. Hier wird im Vorfeld alles genauestens geplant, damit von Anfang bis Ende alles genau so abläuft, wie Sie es sich wünschen. So gewährleisten wir, dass Ihre letzte Reise und das Gedenken an Sie genau nach Ihren Vorstellungen verläuft. Wir als Bestatter sehen uns in der Pflicht, alle Wünsche mit dem größten Maß an Respekt und Leidenschaft zu erfüllen. Auch dies ist eine Form der Bestattungsvorsorge.
Bestattungsvorsorge kann beispielsweise mithilfe von Treuhand getroffen werden. Hierfür wurde die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG gegründet.
Diese ist eine Einrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. aus Düsseldorf und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V. aus Bonn. Sie wurde für Ihre Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet. Damit Sie bei Ihrer Bestattung nichts mehr dem Zufall überlassen und Ihr Geld, geschützt vor Zugriff durch Dritte sicher anlegen und hinterlegen. Somit ist die Wahrung der eigenen Wünsche durch finanzielle Absicherung zu jeder Zeit gewährleistet.
Die Zinssätze für die hinterlegten Treuhandgelder sind in der Regel höher als bei herkömmlichen Sparbucheinlagen, um nur einen Vorteil von Treuhandmodellen zur Vorsorge zu nennen. Es fallen ebenso keine Beiträge an, wie es bei verschiedenen Versicherungsmodellen der Fall ist.
Die Bürgschaften der Treuhand AG und der Bank, auf die eingezahlt wird, sichern Ihr Geld noch zusätzlich ab, damit Sie sich nach dem Abschluss Ihrer Bestattungsvorsorge sorgenfrei und bestens abgesichert auf den Rest Ihres Lebens konzentrieren können.
Die Sterbegeldversicherung der Nürnberger Versicherung bietet viele Vorteile.
Informationen zur Sterbegeldversicherung finden Sie in dem folgenden Flyer des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur.
Flyer herunterladenBei Fragen stehen selbstverständlich wir, aber auch auch unsere Partnerargentur der Nürnberger "Sebastian Schulz" stets zur Verfügung.
Diese Vollmacht definiert ganz eindeutig, wer im Notfall Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst aus den verschiedensten Gründen nicht mehr in der Lage dazu ist.
Ist dies nicht in Form einer Vollmacht schriftlich festgelegt, übernimmt der Staat die rechtliche Vertretung und bestimmt einen Betreuer. Ehepartner, Kinder und weitere nahe Verwandte sind dieser Person rechtlich gleichgestellt und erhalten somit nicht automatisch die Vertretungs- oder Betreuungsvollmacht. Die Vollmacht berechtigt die darin genannte Person in sämtlichen Rechtsbereichen vertretend zu handeln.
Die Patientenverfügung ist ein allgemein bekanntes Mittel, um im Vorfeld Einfluss auf medizinische Entscheidungen zu nehmen, zu denen man im Notfall selbst nicht mehr in der Lage ist. Hierbei ist allen voran die Frage nach lebensverlängernden Maßnahmen zu nennen, die bei unheilbaren Krankheiten und Unfällen oft eine Rolle spielt. Diese Frage ist so im Vorfeld beantwortet und gilt sowohl für Angehörige als auch für Ärzte und Pfleger. Die Patientenverfügung bedeutet für Angehörige und Ärzte, wenn vorhanden, eine rechtliche Verpflichtung, den Willen des Patientendurchzusetzen.
Dieser Verfügung bestimmt die darin benannte Person zum rechtlichen Betreuer. Diese wird dann vom Gerichteingesetzt, aber im Gegensatz zur Vollmacht bleibt die Person kontrolliert und abhängig vom jeweiligen Gericht.
Die Bestattungsvorsorgevollmacht legt genau fest, welche Bestattungsart sich die Person im Falle des persönlichen Todes wünscht. Für eine Feuerbestattung ist beispielweise eine schriftliche Willenserklärung zwingend notwendig. Die Vollmacht gibt ebenfalls Auskunft über Details wie Ausstattung der Abschiedsfeier, dem Bestattungsort und dem Ablauf der Bestattung.
Das Erbrecht gibt Auskunft darüber, wer im Todesfall einer Person das sogenannte Erbe antreten darf. Hierbei wird zwischen Erben erster Ordnung und Erben zweiter Ordnung unterschieden. Sofern testamentarisch keine direkten Erben bestimmt wurden, legt der Gesetzgeber die Erbenreihenfolge im Einzelfall fest.
Als Erben erster Ordnung bezeichnet man Kinder, Ehepartner und Enkel. Zu Erben zweiter Ordnung zählen Eltern, Geschwister und die Kinder der Geschwister. Als letzte Instanz gibt es noch Erben dritter Ordnung.
Hierunter fallen Großeltern, Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins. Diese kommen allerdings nur zum Tragen, sollten keine Erben erster und zweiter Ordnung vorhanden sein.
Wenn Sie mehr über die Regelung des Erbrechts in Deutschland erfahren möchten, klicken Sie hier.
Das Testament ist essenziell, wenn es nach dem eigenen Tod um die Nachlassverwaltung beziehungsweise die Aufteilung der vorhandenen Vermögenswerte geht. Es gibt zwei Möglichkeiten, ein solches Testament zu verfassen.
Zum einen gibt es das sogenannte „eigenhändige Testament“. Hierbei wird das zu verwendende Testament vom Testierenden, im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte handschriftlich und auf Papier verfasst. Zwingend darin enthalten sein müssen, neben der Aufteilung der eigenen Vermögenswerte das Datum, der Ort und eine persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen.
Das sogenannte "notarielle Testament bietet hier eine Alternative. Das Testament wird von einem Notar beglaubigt bzw. beurkundet. Beide Möglichkeiten der Testamentsverfassung können jederzeit vom Testierenden widerrufen werden.